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   BGH, 06.06.2013 - VII ZR 116/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14886
BGH, 06.06.2013 - VII ZR 116/11 (https://dejure.org/2013,14886)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - VII ZR 116/11 (https://dejure.org/2013,14886)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - VII ZR 116/11 (https://dejure.org/2013,14886)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 282 ZPO, § 296 Abs 1 ZPO
    Werklohnprozess: Begründungspflicht für die Präklusion von erheblichem Sachvortrag wegen Verspätung; Begründungspflicht des Berufungsgerichts für die Annahme unsubstanziierten Parteivortrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für den Rückbau und die Altlastentsorgung eines ehemaligen Sägewerks

  • rewis.io

    Werklohnprozess: Begründungspflicht für die Präklusion von erheblichem Sachvortrag wegen Verspätung; Begründungspflicht des Berufungsgerichts für die Annahme unsubstanziierten Parteivortrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296 Abs. 1
    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für den Rückbau und die Altlastentsorgung eines ehemaligen Sägewerks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Präklusion wegen Verspätung ist (ausführlich) zu begründen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Präklusion wegen Verspätung ist (ausführlich) zu begründen! (IBR 2013, 505)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2012 - VIII ZR 273/11

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens innerhalb einer Instanz

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - VII ZR 116/11
    Bei einer derart offenkundig fehlerhaften Anwendung einer Präklusionsvorschrift, bei der ein wesentliches Tatbestandsmerkmal ungeprüft bleibt, ist zugleich das rechtliche Gehör der betroffenen Partei verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - VIII ZR 273/11, NJW 2012, 3787 Rn. 9 m.w.N.).
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